16. August 1729
Vor dem Amt erschien Christoph Bauer, ein Mitnachbar aus Altenhaßlau, und brachte folgende Anzeige vor:
Der fürstlich-landhausische Capitain Wegell habe am vergangenen Sonntag und Montag bei der Kirmes zu Lützelhausen ein Schießen veranstaltet und hierzu den Ausschuss genötigt, dass ein jeder drei Kreuzer einsetzen solle.
Da er, der Kläger, nicht mitschießen wollte, habe ihm der Fähndrich Friedrich Krebs „einen Stock auf dem Rücken entzwei geschlagen und ihn auf solche Weise sehr übel zugerichtet“.
Da die Mitglieder des Ausschusses landesherrlich organisiert waren, unterstand die Gerichtsbarkeit der fürstlich-hanauischen Militärverwaltung, weshalb der Fall vom Gericht Altenhaßlau an die zuständige Stelle in Hanau verwiesen wurde.
Die Titel „Capitain“ und „Fähndrich“ bezeichnen keine Berufssoldaten des stehenden Heeres, sondern Angehörige des örtlichen Ausschusses – der bürgerlichen Wehr- bzw. Landmiliz, die unter anderem auch für Sicherheit und Ordnung bei Festen wie der Kirchweih zuständig war, in diesem Fall jedoch offensichtlich versagt hatte.