Erstmalige urkundliche Erwähnung von Lützelhausen anlässlich eines Übergabevertrages, in dem Gertrud, die Tochter des Zentgrafen* Conrad zu Lützelhausen, als Leibeigene von dem Reichsgutinhaber Friedrich von Rannenberg an Ulrich II von Hanau überlassen wird.

*Zentgraf: Vorsitzender Richter der Zent (mittelalterlich: centa), eines ländlichen Schöffengerichtes, zuständig für die Aburteilung todeswürdiger Verbrechen (Mord, Diebstahl, Brandstiftung, Vergewaltigung), auch Verwalter des gleichnamigen Gerichtssprengels bzw. Verwaltungsbezirkes. Der Zentgraf wurde zumeist vom Landesherrn eingesetzt und konnte dem Stand der unfreien Dienstleute angehören.