Henne Kydel von Lützelhausen und seine Frau Metze veräußerten gegen eine Zahlung von zehn Pfund Heller Gelnhäuser Währung eine jährliche Korngülte an das Kloster Meerholz. Diese Transaktion stellte einen Rentenkauf dar, bei dem das Kloster das Recht erwarb, jährlich einen Malter Korngülte aus dem Gut der Kydels in Lützelhausen zu erhalten. Im Gegenzug erhielten Henne Kydel und seine Frau Metze eine einmalige Geldsumme. Die jährliche Getreidelieferung, gemessen im Gelnhäuser Maß, verpflichtete die Kydels zur regelmäßigen Abgabe von Getreide an das Kloster. Diese Art von Geschäft war im Mittelalter und der frühen Neuzeit üblich, um sowohl den Verkäufern als auch den Käufern Vorteile zu verschaffen: Die Verkäufer erhielten sofortiges Kapital, während die Käufer eine regelmäßige Einnahmequelle sicherten.